Unsere Leistungen
Wir leisten für unsere Mitglieder - begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - Hilfe, wenn diese
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG)
- Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a EStG) oder
- Einkünfte aus Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen (§ 22 Nr. 5 EStG)
erzielen.
Unter obigen Voraussetzungen umfassen unsere Hilfsleistungen:
- Wir erstellen die Einkommenssteuererklärung für Studenten, Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre.
- Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Finanzamt, Sie lehnen sich zurück.
- Wir prüfen Ihren Steuerbescheid. Wenn nötig, helfen wir Ihnen, Einspruch einzulegen.
- Sie erhalten wertvolle Tipps, wie Sie Steuern sparen können bzw. worauf Sie achten müssen, um von Steuervorteilen zu profitieren.
- Wir stehen für weitere Steuerfragen gerne zur Verfügung, ohne Zusatzkosten.
Unsere Hilfeleistung umfasst auch Einnahmen aus anderen Einkunftsarten i. S. d. § 4 Nr. 11 Satz 1 Buchstabe c StBerG, die insgesamt die Höhe von 18.000 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von 36.000 Euro, nicht übersteigen und im Veranlagungsverfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags des Steuerpflichtigen erklärt werden.
Persönlich vor Ort oder Online-Termine möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir persönliche Termine nur nach vorheriger Absprache anbieten können. Termine sind zu diesen Zeiten möglich:
Mo-Fr 11-19 Uhr, Sa 11-14 Uhr