Lohnsteuerhilfeverein LH Bavaria e.V. 

Steuererklärung mit uns. Weil jeder EURO zählt.


Unsere Leistungen


Wir leisten für unsere Mitglieder - begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - Hilfe, wenn diese

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkom­mens­teuer­gesetzes - EStG)
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a EStG) oder
  • Einkünfte aus Leistungen aus Alters­vorsorge­verträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen (§ 22 Nr. 5 EStG)

erzielen.

 


Unter obigen Voraussetzungen umfassen unsere Hilfsleistungen

  • Wir erstellen die  Einkom­mens­steuer­erklärung für Studenten, Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre.
  • Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Finanzamt, Sie lehnen sich zurück.
  • Wir prüfen Ihren Steuerbescheid. Wenn nötig, helfen wir Ihnen, Einspruch einzulegen.
  • Sie erhalten wertvolle Tipps, wie Sie Steuern sparen können bzw. worauf Sie achten müssen, um von Steuervorteilen zu profitieren.
  • Wir stehen für weitere Steuerfragen gerne zur Verfügung, ohne Zusatzkosten.


Unsere Hilfeleistung umfasst auch Einnahmen aus anderen Einkunftsarten i. S. d. § 4 Nr. 11 Satz 1 Buchstabe c StBerG, die insgesamt die Höhe von 18.000 Euro, im Falle der Zusammen­veranlagung von 36.000 Euro, nicht übersteigen und im Veranlagungs­verfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags des Steuer­pflichtigen erklärt werden.



Persönlich vor Ort oder Online-Termine möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir persönliche Termine nur nach vorheriger Absprache anbieten können. Termine sind zu diesen Zeiten möglich:
Mo-Fr 11-19 Uhr, Sa 11-14 Uhr