Beitragsordnung
Beitragsbemessungsgrundlage des Einkommens bilden die steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Bruttoarbeitslohn, Rentenbezüge, Mieteinnahmen, Zinserträge usw.) und die steuerfreien Einnahmen (z.B. der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Fahrt- und Reisekostenersatz usw.) des Mitglieds sowie ggf. des Ehegatten.
Stand 2024
bis 20.000 € - 100 €
bis 30.000 € - 120 €
bis 40.000 € - 130 €
bis 50.000 € - 155 €
bis 60.000 € - 170 €
bis 70.000 € - 180 €
bis 80.000 € - 190 €
bis 90.000 € - 200 €
bis 100.000 € -210 €
bis 120.000 € - 220 €
bis 130.000 € - 230 €
bis 140.000 € - 250 €
bis 150.000 € - 290 €
bis 160.000 € - 310 €
bis 180.000 € - 330 €
bis 200.000 € - 350 €
bis 300.000 € - 400 €
bis 500.000 € - 500 €
bis 600.000€ - 600 €
bis 700.000 € - 700 €
ab 800.000 € - 800 €
Persönlich vor Ort oder Online-Termine möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir persönliche Termine nur nach vorheriger Absprache anbieten können. Termine sind zu diesen Zeiten möglich:
Mo-Fr 11-19 Uhr, Sa 11-14 Uhr